Sachlage: Wenn man in den letzten 24 Monaten vor Beantragung von Arbeitslosenentschädigung während mindestens 12 Monaten Vollzeit in Ausbildung war, dann ist man beitragsbefreit. Das trifft auf mich zu (was auch mein Personalberater bestätigt hat). Ganz brav habe ich also einen Formularhaufen der erschreckend gigantischen Sorte abgearbeitet und erfahre nun, dass ich das Kriterium des Vollzeitstudiums nicht erfülle und demnach kein Anrecht auf Arbeitslosengeld habe. Dies, weil mein Masterstudium 7 statt normalerweise 4 Semester gedauert hat und demnach nicht als Vollzeitstudium gilt. Wow. Leistungsgesellschaft ahoi!
Was mein vor Zorn und Frustration durchströmtes Ich verstanden hat: Also meine Kinder: Wenn ihr jemals studiert, dann aber bitte richtig: 4 Semester. Und keinen Tag länger! Denn sonst wird die Welt erfahren, dass ihr zu wenig geleistet habt, dass ihr nicht mit der Norm mithalten konntet, dass ihr eine wandelnde Enttäuschung seid! Was, du hattest psychische Krisen in dieser Zeit? Und das hat dich daran gehindert, dich vollständig für’s Studium aufzuopfern? Das ist ja wohl die lächerlichste Ausrede, die es gibt! Jeder weiss doch, gerade bei psychisch vulnerablen Personen ist es von enormer Wichtigkeit, den Stress der Uni zu absorbieren, die Depressionen, Ängste, Suizidgedanken und Essstörungen etwas beiseite zu schieben und sich mit full-time-university-distress den Rest zu geben. Oder habt ihr etwa gemeint, wie hätten hier ein Sozialsystem, wo Schwächlinge auch noch belohnt werden? Muahahahahaha!
Kann eine ärztliche Bescheinigung helfen?
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Das bin ich am abklären. Aber ich vermute mal, sie werden das ’nachträglich ausgestellt‘ nicht akzeptieren 🤷🏻♀️ Aber mal sehen…
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